Lauenburger Territorium

Zitat:

Der Journalist Otto Glagau schreibt 1866 nach seinem Besuch des Herzogtums in der Einleitung zu seinem Reisebericht  folgendes:

„Nachfolgende Skizzen wollen ein Ländchen illustriren, daß fast nur dem Namen nach bekannt war, wie ein vergessenes Eiland inmitten des Meeres unsrer Verfassungskämpfe dalag, bis es durch seine Vereinigung mit der preußischen Krone, Deutschland wiedergewonnen wurde, und hier nun das allseitige Interesse fesselt. Aus jener friedlichen Vereinsamung erklären sich die patriachalischen Lebensverhältnisse seiner Bewohner, das Feudal – Mittelalterliche der öffentlichen Zustände…“.

Unmittelbar nach der Regierungsübernahme durch den preußischen König  Wilhelm I. traten historisch gewachsene Rückständigkeiten und regionaltypische Spezifika besonders deutlich zu Tage , weil sie dem „modernen“ , nach 1806 gewachsenen preußischem Justiz- und Verwaltungswesen nicht annähernd entsprachen.

Glagau lenkt sein Interesse mit journalistischem Spürsinn eben nicht nur auf die Beschreibung von Land und Leuten, sondern er beschäftigte sich intensiv mit der damals aktuellen Literatur zur lauenburgischen Landeskunde und statistischen Daten.

Er spricht wiederholt  von  „ mittelalterlichen – feudalen“ Zuständen in Lauenburg und führt konkret die längst überholte Gesetzgebung und Willkür bei ihrer Anwendung an.

Anhand dieser  weiß er beispielsweise zu erklären, dass im Lauenburgischen auf 100 Neugeborene 21 uneheliche Kinder kämen, während es  im benachbarten Holstein aber nur deren 6 ½ seien. 

Zitat: „ Eine uneheliche Geburt ist in Lauenburg etwas so Gewöhnliches, daß sie schon lange nicht mehr für eine Schande gilt“.

Die Volljährigkeit trete in Lauenburg erst mit 25 Jahren ein, Freizügigkeit, Niederlassung, Erwerbung des Heimatrechtes hänge bei Nichtgrundbesitzern von der polizeilichen Willkür ab. Im Handwerk gab es 1865 noch Bestimmungen, die im Vergleich zu Preußen durchaus mittelalterlich wirkten, dieses betraf vor allem die Niederlassung von Handwerkern im Landgebiet und die Gewerbefreiheit.

Tatsächlich hatte der lauenburgische Adel es über Jahrhunderte verstanden, seine Privilegien zu wahren und jede Veränderung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.  Gegenüber dem Landesherrn als auch gegenüber den Gutsuntertänigen „sei diese Gruppe eine ganz exklusive, nach beiden Seiten hin durch eine Reihe von Privilegien verbarrikadiert“.

 Der Adel war von Steuern, Zöllen und Kriegsdiensten befreit, sie hatten einen eximierten Gerichtsstand, d.h. sie waren von der landrätlichen Rechtssprechung befreit und an der Verwaltung und Gesetzgebung des Landes hatte der Adel den Löwenanteil.

Die adeligen Güter blieben von Einquartierungen verschont, der Adel hatte auf seinen Gütern, Dörfern und Höfen das alleinige Jagdrecht für die höhere und niedere Jagd und entschieden allein über die Verteilung der Steuern.

Dem Adel unterstand das Patronat über die Kirche, Schule und Polizei und Gerichtsbarkeit. Eine Appelation, d.h. eine Anrufung einer höheren Instanz war in der Regel nicht möglich.

„Sie stehen“, so wird es beschrieben, „über die Gutsinsassen wie kleine fast souveraine Fürsten“.

 Die Situation der Bauern auf den adeligen Gütern wird entsprechend negativ beschrieben; „… dort gebe es die meisten Armen und unehelichen Geburten“.

Was war die spezifische Ursache für diese attestierte Rückständigkeit der Verwaltungsverhältnisse im Herzogtum Lauenburg?

Sie können an dieser Stelle nur kurz angerissen werden.

Unter der Herrschaft der askanischen Herzöge von Sachsen – Lauenburg kam es aufgrund mehrerer dynastischer Linien zu  Landesteilungen und aufgrund fehlender Einnahmen und  einer kostenträchtigen Heiratspolitik zu Verpfändungen und einem immer wieder drohenden Staatsbankrott.

In dem Streit um die  Inthronisierung eines neuen Herzogs nach dem Tod von Franz I.  kulminierte 1581 diese strukturelle Krise.

 Als Konkurrenten um die Thronnachfolge  traten die Söhne auf, Magnus II. und Franz II.

Die Könige und  Fürsten der umliegenden Staaten votieren für Franz II., der lauenburgische Adel unterstützte ebenfalls  die Nominierung von Franz II. von Lauenburg und lies sich 1585 diese – auch finanziell geleistete - Unterstützung  durch weitreichende Privilegien bestätigen. Sie fanden ihren Niederschlag in dem Vertrag der „Ewigen Union der Ritter- und Landschaft“ vom 16.12.1585.

An das Allodialerbgut  (= im freien Besitz befindliche) Gut Gudow der Familie v. Bülow war das Amt des Erblandmarschalls gebunden, der als „Primus Inter Pares“ als Bindeglied zwischen  dem Adel und dem Landesherrn wirkte.

Es waren also diese im 16. Jahrhundert fixierten lauenburgischen Spezifika, die auch nach dem Ende der askanischen Herrschaft 1689 weiter wirkten.

Man muss  an dieser Stelle vielleicht auf die Fortschritte verweisen, die in Preußen mit der Einführung des „Allgemeinen Landrechts“ von 1794 bereits  erreicht wurden. Schon König Friedrich I. hatte Überlegungen angestellt, ein einheitliches Recht  zu schaffen. Friedrich der Große vollendete diese Planung, die bis heute den einzigen neuzeitlichen Versuch darstellt, das Zivil-, Straf- und öffentliche Recht in einem einzigen Gesetzesbuch von allgemeiner Gültigkeit zusammenzufassen.  Auch in Preußen wurde der fortschrittliche Charakter dieses Entwurfes durch massive Eingaben reaktionärer und konservativer Kräfte behindert.

Erst unter Friedichs Nachfolger Friedrich Wilhelm II. konnte das ALR am 1. Juni 1794 in Kraft treten. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den § 74, der wie folgt lautet:

„ Einzelne Rechte und Vorteile der Mitglieder des Staates müssen den Rechten und Pflichten zur Beförderung des gemeinschaftlichen Wohls, wenn zwischen beiden ein wirklicher Widerspruch eintritt, nachstehen“.

Atmosphärisch mag dieser Hinweis darauf deuten, welche Konflikte beim Anschluss des Herzogtums an Preußen zu erwarten waren.

Beklagt wurde von preußischer Seite tatsächlich die Rückständigkeit des hiesigen Justizwesens, das Fehlen eines Strafgesetzbuches und Kriminalrechts und das Fortbestehen anachronistischer Strafbestimmungen.

Die Zahl der Ständevertreter in der Landesversammlung  wurde als viel zu hoch eingestuft.

 Der deutsche Kulturhistoriker Wilhelm Heinrich Riehl kann an dieser Stelle zitiert werden:

 „ Nicht die Existenz der Kleinstaaten ist an sich von Uebel, wohl aber, daß sie ebenso regiert werden, wie die Großen…“

Bei 18 Mitgliedern der Lauenburgischen Landesversammlung müsste das Preußische Abgeordnetenhaus, nach dem gleich Bevölkerungsschlüssel zusammengesetzt, mehr als 8.000 Abgeordnete gezählt haben.

Im Kreisgebiet lebten um 1865 ca. 50.000 Einwohner.

Die politische Situation nach 1815 - 1864

Die Ereignisse nach 1815 hatten zur Folge, dass das Herzogtum Lauenburg zu einer Tauschmasse der europäischen Großmächte wurde.

 Nach der Vertreibung Napoleons gelangte das Herzogtum Lauenburg zunächst wieder unter die Herrschaft des Königreichs Hannover, in einem Ringtauschverfahren kam unser Gebiet  1815 zunächst nach Preußen, das dafür Ostfriesland an Hannover abtrat. Am 4. Juli 1815 kamen Preußen und Dänemark überein, das Preußen von den Dänen Vorpommern und Wismar erhalten sollte und dafür das Herzogtum Lauenburg an Dänemark gehen sollte.  Nach nur sechs Tagen preußischer Herrschaft wurde der dänische König lauenburgischer Landesherr.

Die hiesige Ritter- und Landschaft verhielt sich gegenüber diesen Entwicklungen abwartend, da die Privilegien gewahrt blieben und das Kalkül galt, das der König im fernen Kopenhagen wenig Einfluss auf die Regierung in Ratzeburg nehmen würden –einem Zustand, der schon seit dem Ende der askanischen Herrschaft 1689 als vorteilhaft erachtet wurde, weil 1702 die Privilegien ausdrücklich bestätigt worden waren

Die eigentliche Übergabe zog sich bis zum 16. Juli 1816 hin. Sie wurde merkwürdigerweise nicht von Preußen, sondern vom König von Hannover und England, Georg III. und dem dänischen König Friedrich VI. vollzogen.

Das Elbherzogtum Lauenburg trat nun als drittes deutsches Herzogtum neben Schleswig und Holstein in den dänischen Staat ein. Am 3. August 1816 wurde die Regierungsstelle in Kopenhagen in „Schleswig – Holstein – Lauenburgische Kanzlei“ umbenannt.  Friedrich VI. bekam den offiziellen Titel Herzog von Lauenburg“, am 2. Oktober 1816 huldigten die Lauenburger ihrem neuen Landesherrn.

Die Haltung der hiesigen Ritter- und Landschaft gegenüber der dänischen Krone änderte sich nicht: man ließ sich die alten Privilegien nochmals bestätigen, eigenes Engagement im Übergabeprozeß fand nicht statt.

Die Ereignisse im Revolutionsjahr 1848 zeigen den Sonderweg auf, den die Lauenburger beschritten. An der Erhebung Schleswig – Holsteins gegen die dänische Herrschaft beteiligte man sich ausdrücklich nicht, indem die Regierung in Ratzeburg ihre Neutralität erklärte. 184 bewaffnete Soldaten aus dem Lauenburgischen wurden daraufhin entwaffnet und in die Festung Rendsburg gebracht und später z. T. mit Haft bestraft.

Das friedliche Verhältnis zu Dänemark änderte sich zunächst nicht; Konflikte entstanden aber durch eine 1853 in Kopenhagen verabschiedete neue Verfassung und ergänzende neue Gesetze, die die Ritter- und Landschaft 1855 zur Klageführung in Kopenhagen veranlassten.

Die Herzogtümer und der dänische Staat gerieten zunehmend in Konflikt; Lauenburg  zog als Herzogtum vor den deutschen Bundestag und fand 1858  Unterstützung in seinen Rechtspositionen. Die Bundesversammlung forderte Dänemark auf, die vorgebrachten Beschwerden abzustellen.

Einerseits wollte das Herzogtum seine Sonderrechte bewahrt wissen, andererseits konnte man sich nicht einfach von Dänemark lossagen.

Die Schleswig – Holstein – Frage, die Lösung aus dem dänischen Staatsverband,  stellte sich aber auch für Lauenburg immer dringender und gipfelte im Ausbruch des deutsch – dänischen Krieges  im Jahre 1864.

In seiner Folge verlor Dänemark seine 3 Herzogtümer, die es an die Koalitionsmächte Österreich und Preußen abtreten musste.

In einer weiteren kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Preußen und Österreich  über die Vorherrschaft in den Herzogtümern siegte Preußen im Frieden von Prag am 23. August 1866 und machte Schleswig und Holstein ab 1867 zu preußischen Provinzen.

Einen Schock löste 1864 die Mitteilung aus, dass das Herzogtum Lauenburg von den Siegermächten Österreich und Preußen an den Kriegskosten und den abzulösenden dänischen Staatschulden beteiligt werden sollte.

Hier schlägt sich die eigentliche konservative Denkart nicht nur der Ritter- und Landschaft, sondern der nahezu ganzen Bevölkerung nieder:  Die Frage nach der dynastischen Herkunft des Landesherrn war von nachrangiger Bedeutung; gewahrt werden sollte „die Selbstständigkeit Lauenburgs, als eines eigenen Deutschen Herzogtums und die verfassungsmäßigen Rechte des Landes in ihrem ganzen Umfange “.  Oder einfacher gesagt: Dem Garanten dieser Rechte galten die Sympathien der Stände im Lauenburgischen.

Nach 1864 suchten die Lauenburger daher nach einem Weg, die aus ihrer Sicht besondere Rolle des Herzogtums zu wahren.

Am 3. Oktober 1864 stellte Graf Bernstorff – Gyldensteen  auf Wotersen  in einer Versammlung der Ritter- und Landschaft den Antrag, an Preußen einen Wunsch auf Anschluss zurichten.  Am 22. Oktober des gleichen Jahres wurde darüber abgestimmt; das Ergebnis von 15:3 war ein eindeutiges Votum für den Anschluss als weiterhin selbständiges Herzogtum an Preußen.

Die in Altona residierenden Kommissare des Deutschen Bundes wurden von der Ritter- und Landschaft nicht informiert, was für diplomatische Spannungen sorgte.

Die Ritter- und Landschaft wollte auf direktem Weg mit der königlich preußischen Regierung verhandeln und die Modalitäten des Anschlusses regeln.

Am 7. November 1864 reiste unter Leitung des Erblandmarschalls v. Bülow eine kleine Delegation nach Berlin, die von Bismarck empfangen wurde. Das Ergebnis der Verhandlungen war zunächst für Lauenburg ernüchternd, eine Befreiung von den Kriegskosten und den Staatsschulden wurde nicht eingeräumt; „der preußische König werde aber als neuer Herzog die Verfassung und Selbständigkeit Lauenburgs erhalten.“

Das Verhandlungsergebnis wurde im Herzogtum trotzdem mit einiger Euphorie begrüßt; insbesondere die anstehende Aufhebung des Transitzolls in Büchen und des Elbzolls; eine der wichtigsten Abgaben  der Ritter- und Landschaft, wurde von den Kaufleuten der Region begrüßt.

Gegen eine Zahlung von 2,5 Mio. dänischer Taler (die Lauenburg allein aufzubringen hatte) trat Österreich seine Interessen an Lauenburg an den preußischen  König ab. Schon am 13. September 1865 nahm König Wilhelm v. Preußen das Herzogtum mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit in Besitz und fügte seinen Titeln den eines „Herzogs v. Lauenburg“ zu. Das Herzogtum hatte zu diesem Zeitpunkt 50.000 Einwohner.

Bismarck

Der preußische König bereiste zwischen dem 25. bis 27. September das Herzogtum – und wurde überall als der neue Herzog von Lauenburg begeistert empfangen.

Am 26. September 1865 fand in der Petri – Kirche in Anwesenheit des Kronprinzen und Bismarcks die feierliche Erbhuldigung der Ritter- und Landschaft als der gewählten Landesvertretung vor König Wilhelm statt.

Das Herzogtum Lauenburg hatte jetzt einen preußischen Landesherrn. Schleswig und Holstein wurden erst am 12. Januar 1867 zu neuen preußischen Provinzen.

König Wilhelm I. verfügte 1866, dass das bisherige Lauenburger Wappen – der silberne Pferdekopf in rotem Feld – weiterhin beibehalten werden sollte.

Otto v. Bismarck wurde wenige Tage später zum „Minister von Lauenburg“ und in den Grafenstand erhoben.

Bei Beratungen über die Lauenburg – Frage hatte  es beim deutschen Bundestag einen besonders aufmerksamen Beobachter, den preußischen Gesandten Otto von Bismarck – Schönhausen, gegeben

Für Bismarck war Lauenburg in seiner rückständigen Kleinstaatlichkeit zunächst wenig mehr als ein Kompensationsobjekt bei Auseinandersetzungen zwischen den Großmächten.

Fürst Bismarck hatte sich als der eigentliche Architekt des Anschlusses an Preußen erwiesen. 1875 schrieb er:

„ Lauenburg ist in vielen Zügen und ganz besonders in dem Finanzwesen heute noch ein Miniaturbild des Mittelalters… Die Verhältnisse sind so verschieden von dem Organismus des modernen Staates, so fremd den Vorstellungen, in denen wir uns zu bewegen pflegten, daß wir uns nicht auf dem Boden befinden, auf dem die heutigen Staaten stehen…“.

Bismarcks eigentliches  Ziel war von Anfang an die Integration des Herzogtums in den preußischen Staat.  Das Preußische Abgeordnetenhaus forderte harte Maßnahmen und wollte finanziellen Druck ausüben; Bismarck verhielt ungewöhnlich abwartend und sprach davon, „dass die Einverleibung kommen würde, wenn man ihr Zeit ließe…“. Die Lauenburger seien Preußen freiwillig entgegengekommen - an dieser Haltung hielt er auch fest, als er nach  1867 bei Verhandlungen widerholt den Wiederwillen der Ritter- und Landschaft spürte.

Das Postwesen wurde als erstes vereinheitlicht, es wurde die allgemeine Wehrpflicht  (vom Geburtsjahrgang 1842 an) eingeführt. Lauenburg wurde dem IX. Armeekorps in Altona unterstellt.

Am 23. Juni 1867 trat für ganz Norddeutschland die Verfassung des Norddeutschen Bundes in Kraft. Das bedeutete einerseits das allgemeine, gleich und direkte Wahlrecht für die Reichstagswahlen, nicht aber  für die Gremien des Herzogtums.

Die Einnahmen aus den Zöllen flossen an den Bund, nicht mehr an den Kreis. Zahlreiche neue Regelungen betrafen das Steuerwesen, die Vereinheitlichung von Münzen, Maßen und Gewichten. 1872 wurde ein einheitliches Steuergesetz verabschiedet.

Das Justizsystem wurde ab 1869 mit der Trennung von Verwaltung und Rechtspflege grundsätzlich erneuert. Von besonderer Bedeutung war dabei die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit der adeligen Gutsherren. An die Stelle der alten Gerichtsbarkeiten traten fünf Amtsgerichte in Ratzeburg, Mölln, Lauenburg, Schwarzenbek und Steinhorst.

Das Bürgertum in den Städten und die Bauern hatten die  Realität erkannt und setzten sich nach 1871 verstärkt für einen vollständigen Anschluss des Herzogtums an Preußen ein.

Am 1. Juli 1876 hatte Bismarck sein Ziel erreicht.  In Berlin erließ König Wilhelm I. das Gesetz welches das Herzogtum Lauenburg endgültig mit Preußen vereinigte.

Für den Adel bedeutete die Einführung der Reformen einen grundlegenden Wandel, der schließlich 1882 mit der Abschaffung des Erblandmarschallamtes seinen Abschluss fand. Künftig war der Landrat an der Spitze für die Verwaltung zuständig. 

Die Abschaffung der Jagd auf fremden Boden, die Reform des Meierrechts und der Erpachtbestimmungen beendeten auch im Herzogtum Lauenburg die Zeit des Feudalrechtes.

Rückblickend schrieb Bismarck 1891 zu diesen Reformen:

„ Wenn der lauenburgische Bauernstand die Verhältnisse vor 20 Jahren mit denen von jetzt vergleicht, so muß er, wenn er unparteiisch  urteilen will, Seiner Majestät Kaiser Wilhelm I. von Herzen dankbar sein…“

Der Wunsch, die neue preußische Provinz „Schleswig – Holstein – Lauenburg“ zu nennen,  wurde nicht erfüllt, aber die Land- und Ritterschaft erklärte sich 1875 mit Bismarcks Vorschlag einverstanden, das „Ländchen“ als „Kreis Herzogtum Lauenburg“ in die Provinz Schleswig – Holstein zu integrieren.

Die Aufnahme Lauenburgs wurde im Preußischen Abgeordnetenhaus nicht uneingeschränkt begrüßt; es wurden Warnungen vor den neuen Territorium artikuliert, dessen Bevölkerung zu einem großen Teil „seinen Lebenserwerb in der Schmuggelei gesucht habe…“.

Welche Vorteile oder Privilegien konnte der preußische Landkreis „Herzogtum Lauenburg“ für sich retten:

  1. Der Provinzialfond, zuständig u.a. für die Verwaltung des ehemals landesherrlichen Dominalvermögens d.h. die Fläche der heutigen Domänen.
  2. Einen eigenen Sitz im Preußischen Abgeordnetenhaus
  3. Einen eigener Reichstagswahlkreis

Aber auch für Otto v.Bismarck selbst hatte sich der lange Einsatz für die Belange des Herzogtums gelohnt.

1871 hatte der Kaiser das herzogliche Dominalvermögen an einen unabhängigen Provinzialfond abgetreten, das ehemalige Amt Schwarzenbek, immerhin fast 2/7 dieses Vermögens, wurde Bismarck für seine Verdienste um die Reicheinigung dotiert.

Noch 1871 wurde er in den Fürstenstand erhoben, 1890 sogar zum letzten lauenburgischen Herzog ausgerufen. Bismarck soll aber die Annahme dieses Titels abgelehnt haben und entsprechend adressierte Post zurückgeschickt haben.

 

Und zum Schluss nochmals eine Liebenserklärung an das Herzogtum:

 

Blaue Seen und grüne Laubwälder, wellenförmige Hügel, herrlich gelegene Dörfer und Städte verschlingen sich zu einem blühenden Kranz, lassen das Ländchen wie ein verstecktes Paradies erscheinen und werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Sommer Tausende von Vergnügungssüchtigen hinlocken.

Und deshalb ist es so schön, in einem Herzogtum zu leben.